Gewinnung von Quarzsand in Haltern

Das Werk Haltern ist eines der bedeutensten und leistungsfähigsten Quarzsandwerke Europas, das über 400 Gießereien in Deutschland, die Bauchemie aber auch große Flach- und Holglaswerke in der näheren Umgebung mit „Halterner Sanden“ beliefert. Die Förderung dieser besonderen Sande als Industrierohstoff geht bereits auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück.

Baggerschiff „Münsterland“
Baggerschiff „Sythen“
Für die Quarzsandgewinnung genehmigte Flächen

Die Quarzgewinnung

Am Standort Haltern am See wird der Sand mit Hilfe von Baggerschiffen gewonnen. Die Schiffe „Münsterland“ und „Sythen“ holen den Sand aus dem Silbersee.

Über zwei sieben Kilometer lange Pipelines wird das Sand-Wasser-Gemisch in den Vorratsteich am Werk gepumpt. Im Werk wird der Sand gewaschen, mit Hilfe von Aufstromklassierern in vier Korngruppen aufgeteilt. Ein Großteil wird getrocknet, davon ein Teil in Mühlen zu einem feinen Mehl gemahlen oder in einem Siebturm in Einzelfraktionen weiter getrennt, um dann kundenspezifisch zusammengesetzt zu werden.

Per LKW (ca. 65 %) oder Zug (ca. 35 %) geht der aufbereitete Quarzsand dann zu den Kunden.

Genehmigte Flächen zur Quarzgewinnung

Zur Zeit betreibt das Werk Haltern die Gewinnung des Rohstoffs Quarzsand im Tagebau Haltern-Sythen (SilberseeI) auf der Basis eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans, der durch Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbehörde) vom 08.09.2004 zugelassen wurde. Der genehmigte Bereich hat eine Fläche von rund 122 ha. Derzeit betreiben wir ein Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Tagebaus nach Norden und Süden, um die Rohstoffbasis für das Werk und für unsere Kunden für weitere rund 30 Jahre zu sichern.

Bergrecht

Das grundlegende Regelwerk für die volkswirtschaftlich bedeutsamen Rohstoffe in der Bundesrepublik ist das Bundesberggesetz. Darin sind alle Themen von der Erkundung, über die Gewinnung von Rohstoffen bis zur Schließung eines Bergwerkes oder Tagebaus und die Rekultivierung der Folgelandschaft behandelt. Das zentrale Element für die Genehmigung und die Führung von Bergbaubetrieben sind „Betriebspläne“. Zuständig für die Umsetzung dieses Bergrechts sind die sogenannten Bergbehörden. Für unseren Standort in Haltern am See ist das die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW.